Nachrichten:2008-10-30: Transparenz bei Flugtickets

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Bei Online-Angeboten und in der Werbung muss der Anbieter künftig sofort den Endpreis nennen.

Brüssel (EU), 30. Oktober 2008. – Am Samstag, dem 1. November 2008, tritt ein neues EU-Gesetz (1008/2008, ABl. L 293 vom 31.10.2008) in Kraft, dem zufolge europäische Fluggesellschaften bei der Angabe der Ticketpreise alle Steuern und Gebühren auflisten müssen. Sonderleistungen wie Reiserücktritts-Versicherungen dürfen nicht mit in den Preis eingerechnet werden. Extragebühren für Gepäckstücke können weiterhin separat berechnet werden. Dies gilt sowohl für die Werbung als auch den Verkauf im Internet.

Damit wird die unsägliche Praxis von Lockangeboten ihr Ende finden. Nicht selten war der Endpreis deutlich höher als es dem Lockangebot entnommen werden konnte.

Das EU-Gesetz gilt nur für Fluggesellschaften mit Sitz in Europa. Alle anderen Fluggesellschaften sind nicht hiervon betroffen.

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