Nachrichten:2007-12-20: Auch ohne Hinflug ist Rückflugticket gültig

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Das Frankfurter Landgericht entschied gegen die Fluggesellschaft British Airways, die die Ungültigkeit von Rückflugtickets bei nicht angetretenem Hinflug in ihren AGBs festschreiben wollte.

Frankfurt (Main) (Deutschland), 20. Dezember 2007. – Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilte am Mittwoch mit, dass ihre Abmahnung gegen 15 Flugunternehmen wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Erfolg hatte, die den Verfall des Rückflugtickets vorsahen, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Das Gericht entschied in dem Verfahren gegen British Airways (Aktenzeichen 2-2 O 243/07), dass die Tickets nicht notwendig in der angegeben Reihenfolge genutzt werden müssen.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber in der Vergangenheit wurde in ähnlichen Fällen ein gleichartiges Urteil gefällt.

Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern.

Quellen[Bearbeiten]