Diskussion:Wasserwandern in Deutschland

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Kennzeichnungspflicht[Bearbeiten]

Betrifft das Wasserwandern nicht nur Fahrzeuge gemäß §1Abs2b der KlFzKV-BinSch, also Fahrzeuge die ausschließlich mit Muskelkraft bewegt werden? Diese sind nicht kennzeichnungspflichtig. --(WV-de) Der Reisende 12:21, 7. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich bin kein Jurist. Ein Bekannter, der ein Kanu hat, hat mir aber gesagt das die Boote einen Namen tragen mussen. Einfach nachlesen. Sonst abändern. Ich mache jetzt Schluß. Gruß --(WV-de) Dirk 12:32, 7. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Also: Kanus müssen gekennzeichnet werden, siehe hier im Faltbootwiki: http://www.faltboot.org/wiki/index.php/BinSchStrO#Kapitel_2_-_Kennzeichen_.5B....5D

Weitere Flüsse[Bearbeiten]

Ich weiß, dass auf der Mosel Wasserwandern möglich ist, wie sieht es bei anderen größeren Flüssen aus, zB Main?--Martinopladen (Diskussion) 23:28, 19. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Du darfst hier gerne einen neuen Artikel zum Wasserwandern anlegen. Wenn du Fragen hast, schreibe auf meine Diskussionseite. Gruß -- Bernello (Diskussion) 01:00, 20. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Als ehemaliger Ruderer kann ich dir sagen, dass sich größere Flüsse nicht mehr so gut zum Wasserwandern eignen. Die Probleme sind nämlich erhöhter Wellengang und eine teilweise stärkere Strömung, zudem muss man immer auf größere Schiffe und Fähren aufpassen. MfG -- Feuermond16 (Diskussion) 10:23, 20. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]