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Benutzer:Kkkr/Wikivoyage:Details zum Urheberrecht

Aus Wikivoyage

Hier werden einige wesentliche Hintergründe zum besseren Verständnis des Urheberrechts gegeben, die für Wikivoyager besonders interessant sind. Vergessen Sie aber bitte nicht, dass dieser Artikel von juristischen Laien geschrieben wurde, die sich zwar redlich bemühen, Zusammenhänge in verständlicher Weise wiederzugeben, aber auf keinen Fall Ersatz für professionelle Juristen sein können. Rechnen Sie damit, dass hier auch wesentliche Aspekte falsch dargestellt sein könnten, dass juristische Fachausdrücke falsch benutzt werden oder andere Fehler oder große Lücken auftreten könnten. Daher ist dieser Artikel auf keinen Fall zur Rechtsberatung geeignet. Wenden Sie sich dazu an einen Juristen.

Der rechtliche Flickenteppich

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Jeder Staat hat Gesetze, die das nationale Urheberrecht regeln. Diese Gesetze bilden in der Regel ein in sich abgeschlossenes, logisches System. Viele europäische Staaten benutzen Rechtsnormen, die auf das römische Recht zurückgehen. Dagegen benutzen Common Wealth Staaten und die USA sog. angelsächsische Rechtsnormen. Aber auch innerhalb der römischen bzw. angelsächsischen Rechtsnormen unterscheiden sich die jeweiligen nationalen Gesetze zum Teil noch erheblich. Auch wenn es noch so schön wäre, so etwas wie ein "internationales Urheberrecht" ist weit und breit nicht in Sicht. Juristen sprechen hier von einem Flickenteppich aus vielen nationalen Rechtssystemen, die lediglich durch gewisse Staatsverträge lose miteinander verbunden sind.

Für urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Internet sind u.a. folgende Punkte von Bedeutung:

  • Welche Staatsangehörigkeit hat der Kläger?
  • Wann und in welchem Land wurde der mögliche Urheberrechtsbruch begangen?
  • Wo und wann wurde das urheberrechtlich geschützte Werk erstmals veröffentlicht? - Geschieht die Veröffentlichung am Standort des Arbeitsplatzrechners des Autors oder am Standort des Servers?

Falls alles in einem Land geschehen ist, ist der Sachverhalt noch relativ einfach. Dann gilt das nationale Urheberrecht. Im Zusammenhang mit dem Internet sind aber oft mehrere Länder und damit auch mehrere Rechtssysteme in die Fragestellung verwickelt. Dadurch entstehen sehr schnell furchtbar komplizierte juristische Konstellationen, die in jedem Einzelfall neu zu untersuchen sind. Der juristische Laie ist hier hoffnungslos überfordert.

"Urheberrecht" vs. "Copyright"

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In den meisten (oder in allen?) Ländern, in denen größere deutsche Sprachgruppen leben, gilt die römische Rechtsnorm. Sie hat ein anderes Verständnis von Urheberrecht als es die angelsächsische Rechtsnorm hat. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass in Ländern mit römischem Recht der Urheber eines geistigen Werks automatisch und lebenslang das Urheberrecht an diesem Werk besitzt. Das Urheberrecht kann dort nicht verkauft oder verschenkt werden. Dagegen muss bzw. musste in Ländern mit angelsächischem Recht der Urheber eines Werkes sein Copyright explizit anmelden. Daher erklären sich die allseits präsenten Copyright-Vermerke, die in Ländern mit römischem Recht bedeutungslos sind. Außerdem kann der Urheber in angelsächsischen Ländern sein Copyright verkaufen, verschenken oder ganz darauf verzichten. In diesem Zusammenhang ist der Begriff "Copyright" ein juristischer Fachausdruck, der sich eindeutig auf die angelsächsische Rechtsprechung bezieht.

Gemeinfreiheit (Public Domain)

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Beiden Rechtsnormen ist gemeinsam, dass das Urheberrecht nach einer gewissen Zeit, oft 70 Jahre (entweder nach der Erstveröffentlichung oder nach dem Tod des Autors), erlischt. Dann wird das Werk gemeinfrei (engl. Public Domain, was dazu gleichbedeutend ist). Es kann nun von jedem ohne weiteres benutzt werden. (Ein Hinweis auf den Autor gehört dennoch zum guten Stil.) Da in Ländern mit angelsächsischem Recht das Copyright auch verschenkt werden kann, ist es dort möglich, dass der Inhaber des Copyrights das Werk bereits zu Lebzeiten zu Public Domain erklärt. Das führt dann zu der für den Laien erstaunlichen Tatsache, dass das Werk z.B. in den USA Public Domain ist, während vor dem deutschen Gesetz der Autor nach wie vor das Urheberrecht besitzt und damit keine Gemeinfreiheit vorliegt.

Die Attribution-ShareAlike Lizenz

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Die Attribution-ShareAlike Lizenz wurde von Creative Commons erarbeitet. Damit sollte das, was im Artikel Copyleft an Zielen formuliert wurde, in eine rechtsgültige Lizenzbestimmung gefasst werden. Die Autoren der Attribution-ShareAlike Lizenz 1.0 haben sich dabei auf die US-amerikanische Gesetzgebung bezogen. Falls juristische Auseinandersetzugen in anderen Ländern geführt werden müssen, kann es deshalb zu rechtlichen Unstimmigkeiten kommen, die der Lizenzgeber eigentlich nicht im Sinn hatte. Deshalb arbeiten/arbeiteten in vielen Ländern Juristen Anpassungen der Attribution-ShareAlike Lizenz an das jeweilige nationale Recht aus, die aber erst ab Version 2.0 Eingang in den Lizenztext gefunden haben. Der volle Wortlaut der Lizenz für das US-amerikanische Original (Version 1.0) sowie dessen nationale Anpassungen für die wichtigsten Staaten, in denen deutschsprachige Gruppen leben, wird auf Wikivoyage wiedergegeben. Im Zweifelsfall gilt aber der aktuelle Originaltext von Creative Commons in Version 1.0.

Unsere Informationsquellen

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Information und ihre Darstellung

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Information kann wohl nach den meisten nationalen Urheberrechtsgesetzen nicht mit einem Urheberrecht belegt werden. Dagegen unterliegt die Darstellung der Information in der Regel dem Urheberrecht. So besitzt z.B. der Autor des Satzes "Das Hotel Exclusiv, Groß-Protzenheim, Nobelstr. 1, bietet Einzelzimmer für 1200 Euro und Doppelzimmer für 800 Euro pro Nacht und Person an." das Urheberrecht an diesem Satz. Dagegen sind die Tatsachen, die in diesem Satz zum Ausdruck gebracht werden, nämlich, dass es in Groß-Protzenheim ein Hotel Namens Exclusiv gibt, das Einzelzimmer zu 1200 Euro und Doppelzimmer zu 800 Euro anbietet, nicht urheberrechtlich geschützt und können deshalb von jedem wiedergegeben werden, nur eben nicht mit genau den gleichen Worten.

Wikivoyage darf deshalb Informationen über Hotels, Restaurants, Kneipen und Sehenswürdigkeiten verbreiten, die auch in anderen Reiseführern zu finden sind. Nur müssen wir diese Informationen anders ausdrücken und dürfen sie auf keinen Fall einfach kopieren. Natürlich ist es aber am besten, Informationen aus erster Hand zu verwenden, die überprüft wurden und zuverlässig sind. Wir sollten also wenigstens die Informationen, die wir aus anderen Quellen entnehmen, nachprüfen.

Außerdem kann u.U. die Auswahl und Strukturierung von Informationen auch urheberrechtlich geschützt sein. Deshalb ist es zumindest sehr verdächtig, wenn hier auf einmal genau die selben 18 Hotels empfohlen werden wie in einem andern Führer. Wir sollten es deshalb am besten ganz lassen, von anderen Führern abzuspicken, sondern unseren eigenen Führer von Grund auf neu schreiben.

Gemeinfreie Quellen

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Es gibt Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Man nennt sie gemeinfrei (s. oben). Diese Werke oder Teile daraus können von jedem benutzt, kopiert oder in das eigene Werk eingearbeitet werden. Da, zumindest nach Gesetzen, denen römische Rechtsnorm zugrunde liegt, Gemeinfreiheit erst lange nach dem Tod des Autors eintritt, ist es natürlich oft fraglich, inwieweit wir mit solchen Werken überhaupt etwas anfangen können.

Zitate

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Als Zitate gelten kurze Auszüge aus anderen Werken. Sie können ohne die Zustimmung des Autors wiedergegeben werden und stellen deshalb eine Ausnahmeregelung des Urheberrechts dar. Da wir unser gemeinschaftliches Werk unter die Attribution-ShareAlike 1.0 stellen, ist der Gebrauch von Zitaten jedoch etwas heikel. Deshalb sollten Sie möglichst ganz darauf verzichten.