Nachrichten:2026-05-28: Leitungswasser in Italien kein universelles Menschenrecht

Der Ausschank von Leitungswasser bleibt für Gastronomiebetriebe in Italien freiwillig.
Rom (Italien), 28. Mai 2026. – Nach Angaben des höchsten Gerichts in Italien darf die Ausgabe von Leitungswasser abgelehnt werden. Eine Touristin orderte 2019 in einem Fünf-Sterne-Hotel in Kurfar (Corvara), Italien, Leitungswasser zum Abendessen, erhielt aber stattdessen Mineralwasser, obwohl die Frau laut eigenen Angaben gegenüber italienischen Medien ebenfalls für das Leitungswasser bezahlt hätte. Die Touristin musste daraufhin 7 Euro pro Mineralwasser zahlen.
Aus diesem Grund verlangte sie 2.700 Euro Schadensersatz und ging recchtlich dagegen vor. Ihr Argument war, dass Wasser „eine natürliche Ressource und ein universelles Menschenrecht“ sei. Zudem sei „die kostenlose Bereitstellung einer lebensnotwendigen Mindestmenge nötig, um grundlegende Bedürfnisse zu erfüllen, und müsse garantiert werden,“ wie es in der italienischen Zeitung „Corriere Alto Adige“ weiter heißt. Für sie sei es nicht nur ein finanzielles Einbußen sondern auch eine emotionale Belastung gewesen.
Der Oberste Gerichtshof in Rom entschied sich hingegen für das Fünf-Sterne-Hotel und lehnte die Klage der Frau somit ab. Somit gibt es in Italien weiterhin keine Vorschrift Gastronomiegästen Leitungswasser auszuschenken.
Quellen
[Bearbeiten]- Meret Steiger via 20 Minuten Online, «Hahnenwasser wurde verweigert»: Touristin scheitert mit Klage vom 28. Mai 2026