Nachrichten:2026-01-20: Zur Flugpreisrückerstattung gehören auch die Vermittlungsprovisionen

Bei einer Flugannulierung gehört die Vermittlungsprovision zum Ticketpreis.
Luxemburg (EU), 20. Januar 2026. – Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss im Falle einer Flugannullierung nicht nur der Flugpreis, sondern es müssen auch evtl. angefallene Vermittlungsprovisionen zurückgezahlt werden. Im verhandelten Musterverfahren hatte der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die niederländische Airline KLM geklagt. Als Anlass galt die Flugbuchung von zwei Personen von Wien nach Lima und zurück, die sie über das Buchungsportal Opodo vorgenommen hatten. Der EuGH stellte fest, dass die Vermittlungsprovision Teil des Ticketpreises ist und daher bei einer Annullierung vollständig zurückzuzahlen ist.
Aktenzeichen: C‑45/24