Visum

Reisethema
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Visum[Bearbeiten]

Bei einem Visum handelt es sich um eine im voraus einzuholende Einreiseerlaubnis für ein Land, die üblicherweise in den Reisepass eingetragen wird. Die deutsche Bezeichnung lautet Sichtvermerk, der Plural des aus dem Lateinischen kommenden Begriffs ist Visa, was auch dessen englischer Singular ist.

Reisepass[Bearbeiten]

Zum Nachweis der eigenen Identität benötigt man auf Reisen Ausweispapiere. Dies ist in der Regel der Reisepass. Er wird ausgestellt von einer Behörde des Staates, dessen Bürger man ist. Falls durch Verlust im Ausland ein Reisepass ausgestellt werden muss, geschieht dies durch die Botschaft oder ein Konsulat des Heimatlandes. Kopien des Originalpasses sind bei der Beschaffung eines Ersatzes von Vorteil.

Mit einem Pass wird glaubhaft gemacht, dass der Passinhaber Bürger des ausstellenden Staates ist und in den meisten Fällen das Recht hat, wieder in sein Heimatland einzureisen.[1] Daraus ergibt sich, dass innerhalb des eigenen Landes ein einfacherer Identitätsnachweis z. B. in Form eines Personalausweises ausreicht. Dies gilt durch das Schengener Abkommen auch für den Bereich der Europäischen Union und einiger anderer Länder. Auch wenn hier keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden, herrscht in einigen Ländern Ausweispflicht und es ist im persönlichen Interesse, zumindest einen Personalausweis mitzuführen. Dies gilt auch für Kinder jeden Alters. Der Eintrag in den Reisepass der Eltern hat seit 2012 auch innerhalb der EU keine Gültigkeit mehr.

Durch den Reisepass hat man das Recht, das eigene Staatsgebiet zu verlassen und in den meisten Fällen auch wieder zurückzukehren, es ist jedoch nicht selbstverständlich, dass man das gewünschte Reiseziel auch betreten darf. Diese Erlaubnis wird von einer Behörde des Reiseziels als Visum erteilt, das ist in der Regel ein Sichtvermerk, der in den Reisepass eingetragen wird.

Kategorien von Visa[Bearbeiten]

Für Touristen kommen in der Regel folgende Arten in Betracht

  • Flughafen-Transitvisum (Ankunft am Flughafen und Weiterflug, ohne den Flughafen zu verlassen).
  • Durchreisevisum (Stopover bei einem Flug, Verlassen des Flughafengeländes, wenn auch nur für Stunden)
  • Kurzzeitvisum (meist bis 90 Tage Aufenthalt)

Etwas anderes und touristisch weniger relevant ist

  • Daueraufenthalt mit Arbeitserlaubnis

Beantragen eines Visums[Bearbeiten]

Berechtigt zur Ausstellung von Visa sind in der Regel die Botschaften und Konsulate des entsprechenden Staates. Die notwendigen Formulare erhält man sehr häufig als Download zum Ausdrucken. Dem Antrag sind in der Regel zwei geeignete Passbilder beizufügen. Wichtig ist dabei, auf die Gültigkeit des eigenen Passes zu achten. Es kann sein, dass der Pass nur bis zum Tag der vorgesehenen Ausreise gültig sein muss, viele Staaten verlangen dagegen eine Gültigkeit des Passes bis 6 Monate über das Ende der Reise hinaus.

Häufig geforderte zusätzliche Bedingungen:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Nachweis der notwendigen finanziellen Mittel für die Reise
  • Nachweis der Unterkunft (Einladungen vorlegen, Hotelbestätigungen, …)
  • Nachweis der Weiterreise bzw. des Rücktransports. In manchen Ländern müssen die Visa von Transitländern vorgelegt werden.
  • Nachweis notwendiger Impfungen.

Die Visabestimmungen sind so vielfältig wie die Staaten der Erde und ständiger Änderung unterworfen. Oft ist es zwar teurer, aber einfacher und schneller, die Beschaffung des Visums einem Reisebüro oder einem der unter den Weblinks angegebenen Unternehmen zu übertragen.

Andere Formen[Bearbeiten]

  • Die Internationale Einreisekarte. Viele Staaten begnügen sich mit einem vereinfachten Verfahren. Vor der Einreise (oft bereits im Flugzeug) füllt man eine Karte aus, auf der die Nummer des Reisepasses und die Flugnummer (z. B. LH 753) angegeben werden muss, oft auch noch die Unterkunft am Zielort (z. B. der Name des Hotels).
  • VOA (Visa on Arrival), ein Visum, das man bei der Ankunft in einem anderen Staat erhält. Beispiele: Deutsche Staatsbürger erhalten z. B. bi der Ankunft in Thailand, in Indonesien und einigen anderen Staaten ein soches Visum. Die Dauer eines solchen VOA ist in der Regel suf wenige Tage oder Wochen beschränkt. Nachfragen beim Auswärtigen Amt!
  • eTA, Electronic Travel Authorization, elektronische Einreisegenehmigung. Diese Form variiert von den betreffenden Staaten. Beispiele: ESTA für Einreise in die USA, eTA für Kanada, ETA für Indien und K-ETA für Südkorea. Weitere Staaten sind Neuseeland und Australien.

Hinweis[Bearbeiten]

Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreise. Kurzfristig geänderte Bestimmungen des Gastlandes oder das Mitführen von Artikeln, die dem Einfuhrverbot unterliegen, können die Einreise verhindern. So dürfen in einige arabische Länder kein Alkohol oder bestimmte Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten, eingeführt werden; andere Staaten verbieten die Einfuhr von Obst oder Fleischprodukten. In diesen Fällen kann trotz gültigen Visums die Einreise verwehrt werden. Daher ist es unerlässlich, sich vor Antritt der Reise zu informieren.

Einreisebestimmungen[Bearbeiten]

Einreisebestimmungen weltweit für deutsche Staatsbürger (inkl. umstrittener Gebiete sowie Regionen mit gesonderten Visumsbestimmungen), Stand 2014.


Einzelheiten dazu, wo Visumspflicht besteht:

Es ist zu beachten, dass bei vielen “visa on arrival“ bzw. „eVisa“ eine Beschränkung auf bestimmte Grenzübergänge (meist die internationalen Flughäfen) gegeben ist.

Die IATA Timatic Database, Informationsquelle der internationalen Fluggesellschaften, ist eine aktuelle Alternative.

Trotz des Aufrufs der UNO zum vollständigen Aufheben von Reisebeschränkungen für Menschen mit HIV, es sind seit 2010 viele Erleichterungen eingetreten, bestehen diese auch für Kurzzeitreisen noch in vielen Staaten (z. B. Südkorea). Eine Übersicht findet sich bei auf Englisch bei HIV Travel. Etliche Länder verlangen bei Daueraufenthalten bzw. zu nicht-touristischen Zwecken einen negativen AIDS-Test (u.a. Kasachstan ab 30 Tage, Australien bei Daueraufenthalt).

Siehe auch[Bearbeiten]

Neben den einzelnen Länderartikeln bieten auch die folgenden Artikel weiterführende Informationen:

  1. Reisewarnungen
  2. Sicher reisen

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise

  1. Der Nachweis der Staatsangehörigkeit erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nur mittels Staatsangehörigkeitsausweis (vgl. § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz). Inhaber gewisser Kategorien z. B. britischer Pässe haben nicht zwangsläufig das Recht, in das Vereinigte Königreich einzureisen.
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