Thema:Carnet de Passage

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Beim Carnet de Passage (auch Carnet de Passages) geht es um das Mitbringen von Autos und andere Motorfahrzeuge in bestimmte Länder. Wer mit seinem Auto in diese Länder reisen will, müsste normalerweise Zoll bezahlen. Dank des Carnet de Passage hinterlegt er stattdessen eine Kaution und erhält dieses Geld bei seiner Rückkehr wieder.

Das Carnet de Passage ist für ein Jahr und für mehrere Länder gültig. Es besteht aus mehreren Teilen und ist bei Ein- und Ausreise durch die zuständige Zollbehörde abzustempeln. Fehlen Teile, dann können sehr teure Strafzölle fällig werden. Nach Abschluss der Benutzung gibt man das Carnet de Passage der ausstellenden Stelle zurück, um die Kaution zurück zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Aussteller

Zwei internationale Verbände sind für das Carnet de Passage zuständig, die Federation Internationale de l’Automobile (FIA) und die Alliance Internationale de Tourisme (AIT). In Deutschland wird es vom ADAC ausgestellt. In der Schweiz ist es beim ACS erhältlich.

Kosten

Die Kosten für das Carnet bestehen aus den Gebühren und einer Kaution bzw. Bankbürgschaft. Die Höhe der Gebühren variiert nach Aussteller und Status des Antragstellers. Für Mitglieder des ADAC kostet es 160,- € und für Nichtmitglieder 260,- €. Dazu kommen die Kaution oder Bürgschaft, deren Höhe sich nach dem Fahrzeugtyp und dem Zeitwert richtet. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen, die höhere Kautionen erfordern (z.B. Ägypten, Iran und die südafrikanische Zollunion).

Länder

Für diese Länder muss man ein Carnet de Passage haben, für weitere Länder in diesen Erdteilen wird die Mitnahme empfohlen. Man informiere sich vorsorglich beim Auswärtigen Amt über die genauen Einreisebestimmungen der Länder.

Tipps

Vor dem Reiseantritt fertigt man am besten eine Kopie an, um es leichter zu haben, wenn man das Carnet de Passage verlieren sollte.

Man muss das Carnet de Passage an jeder Grenze bei der Ein- und Ausreise vorlegen. Dabei wird immer ein Abschnitt an der Grenze einbehalten und der letzte verbleibt im Carnet. Also immer darauf achten, dass eine Bescheinigung im Carnet bleibt. Nicht jeder Grenzbeamte ist mit dem Vorgehen vertraut. Hier sollte man sich nicht auf ein geht auch so verlassen, da man sonst bei der Ausreise Probleme bekommen kann. Dies gilt insbesondere in Afrika. Ist man länger als ein Jahr unterwegs, sollte man sich rechtzeitig um ein Anschlusscarnet bemühen.

Siehe auch

Weblinks