Nachrichten:2015-01-08: Airlines haften nicht für Flughafen-Sicherheitspersonal

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Weder Airlines noch Flughäfen haben Einfluss auf die Abläufe beim Sicherheitscheck.

Hamburg (Deutschland), 08. Januar 2015. – Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass Fluggesellschaften nicht zahlen müssen, wenn sich durch Streiks des Sicherheitspersonals die zeitlichen Abläufe am Flughafen verzögern. Es liegt keine absichtliche Nichtbeförderung z.B. wegen Annullierung vor, wenn Reisende nicht am Flugsteig erscheinen. Zum anderen hat die Fluggesellschaft keine Möglichkeiten, die Sicherheitskontrollen selbst durchzuführen.

In dem verhandelten Fall standen die Kläger vier Stunden lang in der Schlange für die Personenkontrolle und verpassten ihren Flug. Die Kläger flogen dann auf eigene Rechnung mit einem anderen Flieger.

Der verantwortliche Reiseveranstalter zahlte zwar eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden. Aber es muss nicht für den Preis der Ersatzflüge aufkommen.

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 36a C 462/13

Quellen[Bearbeiten]