Nachrichten:2014-07-04: Rückzahlung des Flugpreises bei Stornierungen

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Die Airlines müssen den Fluggästen erläutern, zu welchen Bedingungen die stornierten Tickets weiterverkauft werden konnten.

Frankfurt am Main (Deutschland), 04. Juli 2014. – Ein Fluggast, der seine Flugreise storniert, hat einen Anspruch auf eine wenigsten teilweise Rückzahlung des Flugpreises, auch wenn es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorsehen. So muss den Reisenden von den Fluggesellschaften erläutert werden, ob und zu welchen Bedingungen der Weiterverkauf der Tickets möglich war. Dies gilt auch bei Reisen, die bereits drei Jahre zurücklagen.

In dem verhandelten Fall am Landgericht Frankfurt am Main hatte die Klägerin ihre Reise ein halbes Jahr vor dem Flug mit einer italienischen Fluggesellschaft storniert. Da die Gesellschaft nicht glaubhaft darlegen konnte, dass ein Weiterverkauf nicht mindestens zu dem ursprünglichen Preis möglich war, wurde sie zur Rückzahlung des vollen Preises verurteilt.

Da die Fluggesellschaft in einem EU-Land ansässig ist und die Dienstleistung in Deutschland erbracht wurde, durfte die Klage an einem deutschen Gericht verhandelt werden.

Aktenzeichen: 2-24 S 152/13

Quellen[Bearbeiten]