Nachrichten:2012-05-30: Chinesisches Fotografieverbot im Schloss Schönbrunn unrechtmäßig

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Das österreichische Innen- sowie Außenministerium bestätigten, dass die chinesische Botschaft kein Fotografieverbot über Schloss Schönbrunn verhängen darf.

Das Schloss Schönbrunn ist das touristische Highlight Wiens

Wien (Österreich), 30. Mai 2012. – Das neue, der Repräsentation dienende und im erst im Mai bezogene Gebäude der chinesischen Botschaft befindet sich auf dem Gelände des Schlossparks von Schönbrunn, genau in der Schönbrunnerstraße 309. Fotografierenden Touristen drohten nun die Sicherheitsbeamten der chinesischen Botschaft mit Polizei und Verhaftung, weil man chinesisches Territorium fotografieren würde.

Der Sprechers des österreichischen Außenministeriums bestätigte jedoch, dass dazu die chinesische Botschaft nicht befugt ist, weil in Österreich die österreichische Rechtssprechung gelte. Auch das Innenministerium bestätigte, dass kein entsprechender Antrag der chinesischen Botschaft für ein Fotoverbot vorläge.

Mit 2,6 Millionen Gästen jährlich, darunter 97.000 Chinesen, ist Schloss Schönbrunn die wichtigste Sehenswürdigkeit Wiens.

Bei der Wahl der Immobilie haben die chinesischen Behörden nicht daran gedacht, wo sie sich befindet.

Update 01. Juni 2012[Bearbeiten]

Die Handlungsweise der Sicherheitsbeamten der chinesischen Botschaft hat große Empörung hervorgerufen. Zum genannten Standard-Artikel gab es in 24 Stunden ca. 1.200 Postings. Mittlerweile bemüht sich die chinesische Botschaft um Schadensbegrenzung.

Für Samstag, dem 2. Juni 2012, wird es sicher mehrere Flashmob-Aktionen geben, bei denen wirklich jeden Winkel fotografiert und ins Internet gestellt werden soll.

Quellen[Bearbeiten]